Bei Aboral Schwimmbäder Die Sicherheit unser Hauptanliegen
Was sagt das Gesetz
Die Sicherheitsanforderungen für Ihr Schwimmbad , denen die vier im Dekret vom 7. Juni 2004 vorgesehenen Gerätetypen entsprechen müssen:
- Die Schutzbarrieren müssen so ausgeführt, gebaut oder installiert werden, dass sie das Durchdringen durch Kinder unter fünf Jahren ohne Aufsicht eines Erwachsenen verhindern, den Handlungen eines Kindes unter fünf Jahren widerstehen, insbesondere in Bezug auf das Verriegelungssystem des Zugangs, und keine Verletzungen verursachen;
Die Abdeckungen müssen so ausgeführt, konstruiert oder installiert sein, dass sie das unbeabsichtigte Eintauchen von Kindern unter fünf Jahren verhindern, dem Übersteigen durch eine erwachsene Person widerstehen und keine Verletzungen verursachen; - Die Umzäunungen müssen so hergestellt, konstruiert oder installiert sein, dass keine Verletzungen entstehen können und dass das Schwimmbecken im geschlossenen Zustand für Kinder unter fünf Jahren unzugänglich ist.
- Die Alarme müssen so ausgeführt, gebaut oder installiert werden, dass alle Ein- und Ausschaltvorrichtungen nicht von Kindern unter fünf Jahren bedient werden können. Die Detektionssysteme müssen über eine Sirene und nicht unkontrolliert auszulösen.
Einer der Wege für Eigentümer, um sicherzustellen, dass die Materialien, die sie erwerben oder installieren lassen möchten, diese Anforderungen erfüllen, ist die Überprüfung, ob sie den Anforderungen entsprechen zugelassene Normen.
Die im vergangenen Dezember verabschiedeten Normen waren gerade Gegenstand einer von der Normungskommission (Hersteller, Verbraucherverbände, technische Organisationen) eingeleiteten Überarbeitung. Die Versuche haben ergeben, dass bestimmte Bestimmungen noch geklärt oder ergänzt werden müssen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Industrie hat am 2. Mai 2004 im Amtsblatt (NOR INDI0410046V) eine Bekanntmachung über die Genehmigung der folgenden vier überarbeiteten Normen für die Sicherheit Ihres Schwimmbads :
- Barrieren (Norm NF P90-306),
- Alarme (Norm NF P90-307),
- Abdeckungen (Norm NF P90-308),
- Schutz (Norm NF P 90-309).
Erinnerung an die Ratschläge von Prävention
Ein Schwimmbad-Sicherheitsvorrichtung ersetzt in keiner Weise die Wachsamkeit verantwortlicher Erwachsener, die eine ständige und aktive Aufsicht gewährleisten müssen.
Sie müssen die spezifischen Sicherheitshinweise der einzelnen Sicherheitseinrichtungenlesen und kennen. Diese bieten Kleinkindern nur im verriegelten Zustand (bei Absperrungen, Abdeckungen und Unterständen) bzw. im normalen Betriebszustand (bei Alarmen) Schutz.
Beim Schwimmen und im Beckenbereich wird dringend empfohlen, kleine Kinder mit Schwimmhilfen (angepasste Boje, Schwimmflügel, Schwimmanzüge usw.) auszustatten.
Man sollte ein kleines Kind niemals allein in ein Schwimmbecken gehen lassen, es nie allein lassen oder außer Sichtweite bringen, nicht einmal für einige Augenblicke.
Sämtliche Informationen zur Schwimmbadsicherheit und zur aktuellen Gesetzgebung finden Sie auf der Website der Fédération des Professionnels de la Piscine.